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Allgemeine Infos: Hotline (08 21) 324 30 16: Mo – Fr: 10 - 17 Uhr, Sa: 10 - 15 Uhr (auch in Ukrainisch).
Nach Ankunft in Augsburg sind umgehend Registrierung und Anmeldung über das Kontaktformular vorzunehmen.
Bedürftige Geflüchtete aus der Ukraine können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) via Online-Formular beantragen (erst ab Erhalt der Fiktionsbescheinigung oder des Aufenthaltstitels kann eine Übernahme durch das Jobcenter erfolgen).
Infos zu Lebensmittelgutscheinen: scrollen bis zu »Lebensmittelgutscheine und Tafel Augsburg«.
Ab dem 01.06.2022 ist das Jobcenter für ukrainische Geflüchtete (von 15 - 65 Jahren und 10 Monate) zuständig. Anträge sollten umgehend hier gestellt werden (Zuständigkeit des Jobcenter ab Erhalt der Fiktionsbescheinigung oder des Aufenthaltstitels). Zusätzlich sollte ggf. Kindergeld beantragt werden: Antrag in ukrainischer Sprache (bitte postalisch einreichen, nicht online).
Personen, die mindestens 65 Jahre plus 10 Monate alt sind oder eine Altersrente beziehen, können beim Amt für Soziale Leistungen (ASL) der Stadt Augsburg Leistungen beantragen (Leistungsanspruch ab dem 1.Tag des Monats nach Erhalt der Fiktionsbescheinigung): Online-Formular zur Beantragung von Sozialhilfe
Infopoint am Königsplatz für Geflüchtete und Helfende: Bahnhofstr. 2, 86150 Augsburg, Di - Fr.: 10 - 17 Uhr, Sa: 10 - 15 Uhr. -
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