Aktuelle Aufnahmeanordnung für das Resettlement-Verfahren 2023

Am 15.02.23 veröffentlichte das Bundesministerium des Innern und der Heimat die Aufnahmeanordnung für das Resettlement-Verfahren 2023 zur Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge gemäß § 23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz.

Demnach hat Deutschland zugesagt, insgesamt 6500 Plätze für Resettlement und humanitäre Aufnahmen für das Jahr 2023 zur Verfügung zu stellen. Davon werden bis zu 500 Personen im Monat im Rahmen der Anordnung vom 27.02.23 zur Aufnahme von syrischen schutzbedürftigen Personen in der Türkei in Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung aufgenommen. Für 2023 gibt es außerdem die Zusage über monatlich bis zu 1000 Aufnahmezusagen für besonders gefährdete afghanische Staatsangehörige aus Afghanistan (Anordnung vom 19.12.22).

Die Präsentationen der Tagung "10 Jahre Resettlement in Deutschland - Erfolge und Herausforderungen" im November 2022, Erläuterungen unterschiedlicher Aufnahmeprogramme sowie weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://resettlement.de/dokumentation-resettlement-fachtagung-2022/

efi-Augsburg Engagiert für Integration
c/o.: Tür an Tür - Integrationsprojekte gGmbH

Margot Laun
Wertachstraße 29
86153 Augsburg